Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Nutzung von geistigem Eigentum verbessern und neue Forschungsergebnisse schneller in Normen und Standards überführen. Unterstützt werden dafür Patentierungen sowie Projekte zur Normung und Standardisierung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, weitere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Unternehmen und Vereine in Deutschland. Je nach Förderbereich gelten unterschiedliche Voraussetzungen, zum Beispiel zur Unternehmensgröße oder zur Art der Einrichtung. Besonders passend ist die Förderung für Organisationen, die Patente anmelden oder Forschungsergebnisse in Normen und Standards einbringen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschüsse. Bei „Patentierung – Unternehmen“ sind Zuschüsse von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben möglich, ergänzt um feste Höchstbeträge für weitere Leistungen. Im Bereich Normung und Standardisierung sind je nach Teilprogramm Zuschüsse von bis zu 70 %, für Unternehmen in Kooperationsprojekten in der Regel bis 50 %, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 80 % und für Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 % möglich; bei Verbundprojekten sind bis zu 200.000 € je Verbundpartner und Projekt förderfähig.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge können fortlaufend gestellt werden. Für „Patentierung – Unternehmen“ gilt eine Frist bis zum 31.10.2027. Für „Normung – Unternehmen“ gilt eine Frist bis zum 31.05.2027. Für „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ muss die Projektskizze bis zum 31.05.2026 und der Antrag bis zum 31.05.2027 eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kann ausgeschlossen sein, wenn die jeweiligen Voraussetzungen des Förderbereichs nicht erfüllt werden. Bei „Patentierung – Unternehmen“ ist eine Förderung nicht vorgesehen, wenn in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung bereits ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurde, wenn die förderfähigen Leistungen nicht durch externe kostenpflichtige Dienstleister erbracht werden oder wenn für Modul 2 nicht zuvor Modul 1 vollständig durchgeführt wurde. Bei „Normung – Unternehmen“ ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung bereits aktiv in Normungs- und Standardisierungsgremien mitgearbeitet wurde oder wenn nach Bewilligung keine aktive Mitarbeit in einem entsprechenden Ausschuss erfolgt. Beim „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ kann eine Förderung ausscheiden, wenn kein Kooperationsprojekt mit mindestens einer Hochschule oder öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtung und einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vorliegt oder wenn keine Kooperationsvereinbarung besteht.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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