Zuschüsse

NRW.Bank - Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) (Rahmenprogramm)

Die Förderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Wissenschafts- und Hochschulforschung. Gefördert werden Vorhaben, die Forschungslücken schließen, internationale Perspektiven einbeziehen, aktuelle hochschul- und wissenschaftspolitische Fragen untersuchen, datenintensive Forschung stärken oder Wissen in die Praxis und Lehre übertragen.

Stand 19.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Wissenschafts- und Hochschulforschung. Gefördert werden Vorhaben, die Forschungslücken schließen, internationale Perspektiven einbeziehen, aktuelle hochschul- und wissenschaftspolitische Fragen untersuchen, datenintensive Forschung stärken oder Wissen in die Praxis und Lehre übertragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen und Trägereinrichtungen des staatlichen Hochschulsektors. Voraussetzung ist, dass sie eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben. Besonders passend ist die Förderung für Einrichtungen, die in der Wissenschafts- und Hochschulforschung oder in einem dafür wichtigen Fachgebiet ausgewiesen sind.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Möglich sind bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken zusätzlich mit einer Projektpauschale von 20 %. Das Antragsverfahren ist zweistufig und läuft im Rahmen von Förderaufrufen, wobei in der ersten Stufe zunächst eine Projektskizze eingereicht wird.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge können nur im Rahmen von Förderaufrufen gestellt werden. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Einreichung von Projektskizzen. Konkrete Abgabefristen sind im vorliegenden Material nicht genannt, und derzeit liegen keine Bekanntmachungen vor.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn die antragstellende Einrichtung nicht zu den genannten förderfähigen Einrichtungen gehört oder keine Einrichtung in Deutschland hat. Ebenfalls kritisch ist es, wenn keine erkennbare fachliche Ausweisung im Bereich Wissenschafts- und Hochschulforschung oder in einem dafür besonders relevanten Fachgebiet vorliegt. Bei Verbundprojekten ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich, und nach Abschluss des Vorhabens müssen gewonnene Daten und Erkenntnisse in weitergabefähiger Form zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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