Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Familien und Alleinerziehenden mit Kindern den Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum erleichtern. Gefördert werden klimafreundliche Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Dafür gibt es einen zinsgünstigen Kredit.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 € nicht überschreiten, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €. Außerdem müssen Antragstellende mindestens zu 50 % Eigentümer des neu gebauten Wohneigentums werden und es selbst nutzen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Es gibt einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude oder Eigentumswohnungen, je nach Standard und Kinderzahl in Höhe von bis zu 270.000 €. Mitfinanziert werden unter anderem Bauwerkskosten, Fachplanung, Baubegleitung sowie Materialkosten bei Eigenleistungen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Beim Ersterwerb muss dieser innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme erfolgen. Der Antrag ist spätestens 12 Monate nach Einzug in das Wohneigentum bei einem Kreditinstitut zu stellen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Vorhaben, wenn Antragstellende oder Personen im künftigen Haushalt bereits Förderungen wie Baukindergeld, „Wohneigentum für Familien – Neubau“ oder „Jung kauft Alt“ erhalten haben. Ausgeschlossen sind außerdem der Erwerb von Grundstücken, Ferien- oder Wochenendhäusern und Ferienwohnungen, Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie die mehrfache Förderung derselben Wohneinheit. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, wenn im künftigen Haushalt bereits Wohneigentum vorhanden ist, wenn die Wohneinheit durch Wohngemeinschaften genutzt werden soll oder wenn die Förderung mit bestimmten anderen Programmen gleichzeitig kombiniert wird, etwa mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.