Zuschüsse

NRW.Bank - ZukunftBIO.NRW

Die Förderung soll die Entwicklung innovativer Ideen aus den Biowissenschaften beschleunigen und sie in die praktische Erprobung bringen. Ziel ist außerdem, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen möglichst bis zur breiteren Anwendung und Marktreife weiterzuentwickeln. Das Vorhaben soll dabei einen nachvollziehbaren Beitrag zum Aufbau einer biobasierten Industrie leisten.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Entwicklung innovativer Ideen aus den Biowissenschaften beschleunigen und sie in die praktische Erprobung bringen. Ziel ist außerdem, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen möglichst bis zur breiteren Anwendung und Marktreife weiterzuentwickeln. Das Vorhaben soll dabei einen nachvollziehbaren Beitrag zum Aufbau einer biobasierten Industrie leisten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Bei Kooperationsvorhaben können auch große Unternehmen teilnehmen. Außerdem richtet sie sich an Forschungseinrichtungen, Hochschulen in staatlicher Trägerschaft oder staatlich anerkannte Hochschulen, Universitätskliniken, Krankenhäuser und ambulante Leistungserbringer mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Art und Größe der antragstellenden Einrichtung sind bis zu 60 % für kleinere Unternehmen, bis zu 50 % für größere Unternehmen und bis zu 90 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen im nicht wirtschaftlichen Bereich möglich. Das Antragsverfahren ist zweistufig, die Förderdauer beträgt in der Regel 24 Monate, und eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn das Vorhaben keinen nachvollziehbaren Beitrag zur Etablierung einer biobasierten Industrie leistet. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Vorhaben nicht thematisch, zeitlich und finanziell klar abgrenzbar ist, sich nicht eindeutig von anderen staatlich geförderten Vorhaben unterscheidet oder nicht in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein; bei Verbundvorhaben ist zusätzlich ein Kooperationsvertrag erforderlich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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