Darlehen

NRW.Bank - Zukunftsfelder im Fokus

Die Förderung soll Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern der Land- und Ernährungswirtschaft ermöglichen. Sie unterstützt Vorhaben wie regionale Lebensmittelproduktion, Agri-Photovoltaik, ökologischen Landbau, Agroforst, effiziente Bewässerung, Stallumbauten für mehr Tierwohl sowie umweltschonende Landbewirtschaftung.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern der Land- und Ernährungswirtschaft ermöglichen. Sie unterstützt Vorhaben wie regionale Lebensmittelproduktion, Agri-Photovoltaik, ökologischen Landbau, Agroforst, effiziente Bewässerung, Stallumbauten für mehr Tierwohl sowie umweltschonende Landbewirtschaftung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sinnvoll. Sie richtet sich an KMU nach den geltenden EU-Definitionen. Auch Unternehmen, die keine KMU sind, können für Investitionen in Agri-Photovoltaik-Anlagen unter bestimmten beihilfefreien Bedingungen einen Antrag stellen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, mit einer Förderhöhe von höchstens 10 Mio. € je Unternehmen und Jahr. Für Investitionen in Maschinen und technische Anlagen sind auch Leasingvarianten möglich, wobei in dieser Variante keine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen zulässig ist.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im vorliegenden Material ist keine konkrete Antragsfrist genannt. Erkennbar ist nur eine Geltungsdauer des Programms bis zum 30.06.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden unter anderem der Erwerb von Unternehmensanteilen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen sowie Kosten für Betriebsmittel, Umlaufvermögen und den Erwerb von Flächen. Ebenfalls ausgeschlossen sind der Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren sowie der Erwerb und die Anpflanzung einjähriger Kulturen. Nicht förderfähig sind außerdem Entwässerungsarbeiten, Investitionen zur Erfüllung bereits geltender EU-Normen, bestimmte Zugmaschinen, in der Regel die Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung, Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Vorhaben, die unter die Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank fallen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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