Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Kommunen mit hoher Einwanderung aus Südosteuropa dabei unterstützen, eingewanderten Menschen eine möglichst frühe und erfolgreiche Teilhabe zu ermöglichen. Gefördert werden dafür kommunale Maßnahmen in besonders betroffenen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen sinnvoll, die einen hohen Einwanderungsanteil aus südosteuropäischen EU-Staaten haben. Sie richtet sich an Kommunen, die Maßnahmen für Menschen mit Bürgergeldbezug oder für Personen in prekären Arbeitsverhältnissen umsetzen wollen. Voraussetzung ist, dass die Kommune ein Kommunales Integrationszentrum betreibt.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben übernommen, maximal 350.000 € pro Jahr. Die Förderung ist in zwei Programmteile gegliedert, je nachdem, ob sich die Maßnahmen auf Menschen mit Bürgergeldbezug oder auf Personen in prekären Arbeitsverhältnissen beziehen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag für das Jahr 2026 muss spätestens bis zum 14.04.2026 gestellt werden. Der Antrag für das Jahr 2027 muss spätestens bis zum 31.10.2026 gestellt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die antragstellende Kommune nicht zu den ausdrücklich benannten Kreisen oder kreisfreien Städten gehört. Ebenfalls problematisch ist es, wenn kein Kommunales Integrationszentrum betrieben wird. Außerdem kann ein Fördergesuch abgelehnt werden, wenn der besondere Handlungsbedarf vor Ort sowie die geplanten Maßnahmen, Zwischenziele, Meilensteine und Prüfkriterien zur Zielerreichung nicht dargelegt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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