Zuschüsse

NRW.Bank - Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Förderung soll Vorhaben in der Umweltwirtschaft und im nachhaltigen Wirtschaften unterstützen. Sie soll dazu beitragen, Wissen und Technologien besser zu übertragen, Akteure zu vernetzen, Innovationen zu entwickeln, Gründungen zu fördern, Fachkräfte zu stärken und neue Märkte zu erschließen. Gefördert werden Vorhaben mit besonderer Bedeutung für Klima-, Ressourcen- und Umweltschutz sowie für Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung und Resilienz.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Vorhaben in der Umweltwirtschaft und im nachhaltigen Wirtschaften unterstützen. Sie soll dazu beitragen, Wissen und Technologien besser zu übertragen, Akteure zu vernetzen, Innovationen zu entwickeln, Gründungen zu fördern, Fachkräfte zu stärken und neue Märkte zu erschließen. Gefördert werden Vorhaben mit besonderer Bedeutung für Klima-, Ressourcen- und Umweltschutz sowie für Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung und Resilienz.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Kommunen, kommunale Betriebe, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Forschungseinrichtungen, juristische Personen des Privatrechts sowie gemeinnützige Organisationen. Dazu gehören zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände, Stiftungen, Vereine, Genossenschaften und auch Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer. Besonders passend ist die Förderung für Träger von Vorhaben, die in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Vorhaben sind bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben möglich. Gefördert werden unter anderem Studien, Beratungsleistungen, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Innovationsvorhaben, Messebeteiligungen, Unternehmensneugründungen sowie Investitionen in Umweltschutz, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Infrastrukturen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in der Regel im Rahmen von Projektaufrufen und Wettbewerben. Eine Antragstellung außerhalb solcher Aufrufe ist ebenfalls möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ein Fördergesuch kann außerdem scheitern, wenn das Vorhaben nicht in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Bei Kooperationsprojekten kann es problematisch sein, wenn Rechte und Pflichten der Beteiligten nicht in einem Kooperationsvertrag geregelt sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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