Zuschüsse

NRW.Bank - Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Die Förderung soll einfache Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Unterstützt werden Investitionen an Gebäuden, Grundstücken, Infrastruktureinrichtungen und im öffentlichen Raum, zum Beispiel für Begrünung, Entsiegelung, Versickerung von Regenwasser, Trinkwasserbrunnen oder Verschattung. Ziel ist es, Orte besser an Folgen des Klimawandels wie Hitze und Starkregen anzupassen.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.03.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll einfache Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Unterstützt werden Investitionen an Gebäuden, Grundstücken, Infrastruktureinrichtungen und im öffentlichen Raum, zum Beispiel für Begrünung, Entsiegelung, Versickerung von Regenwasser, Trinkwasserbrunnen oder Verschattung. Ziel ist es, Orte besser an Folgen des Klimawandels wie Hitze und Starkregen anzupassen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auch kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Verbände, Genossenschaften und gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen können gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Art der antragstellenden Organisation können bis zu 80 Prozent, in bestimmten Fällen bis zu 90 Prozent oder bei wirtschaftlicher Tätigkeit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Die maximale Förderung beträgt 180.000 Euro, wobei die förderfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens höchstens 200.000 Euro betragen dürfen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss bis zum 31.03.2027 gestellt werden. Die Antragstellung ist online über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich mit den vorgesehenen Formularen möglich. Außerdem darf mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung des Antrags begonnen werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben von Unternehmen, die in der Primärproduktion oder in der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei-, Aquakultur- oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn der Sitz oder die Niederlassung nicht in Nordrhein-Westfalen liegt, die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist oder das Vorhaben die festgelegten Auswahlkriterien nicht erfüllt. Ebenfalls problematisch sind Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von mehr als 200.000 Euro oder wenn mit dem Vorhaben schon vor der Bewilligung begonnen wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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