Darlehen

NRW.Mikrodarlehen

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen ein kleines Unternehmen gründen oder vor Kurzem gegründet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Mikrokredit erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das NRW.Mikrodarlehen ist ein Förderangebot des Landes Nordrhein-Westfalen für kleine Unternehmen und Gründungen. Es hilft bei der Gründung, bei einer erneuten Existenzgründung sowie bei Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben. Die Förderung wird als Darlehen vergeben. Es kann bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs abdecken, höchstens jedoch 50.000 Euro. Das Darlehen kann unter bestimmten Bedingungen auch ein zweites Mal beantragt werden, dann nur für Erweiterung oder Wachstum.

Vor der Antragstellung ist eine Beratung in einem STARTERCENTER NRW nötig. Danach werden die geprüften Unterlagen zusammen mit der Stellungnahme des STARTERCENTERS über das Kundenportal bei der NRW.BANK eingereicht. Das Angebot richtet sich an Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Es gelten fachliche, kaufmännische und wirtschaftliche Voraussetzungen. Auch die ESG-Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden.

Die Förderung unterstützt vor allem Vorhaben, die wirtschaftlich tragfähig sind. Sie ist für Gründungen und für junge Unternehmen gedacht, die sich weiterentwickeln wollen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen werden nicht gefördert. Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die in Nordrhein-Westfalen ein kleines Unternehmen gründen oder ein junges Unternehmen ausbauen wollen. Auch für Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie bestimmte Gesellschaftsformen kann sie passen. Besonders interessant ist sie für Personen mit Migrationshintergrund und für Gruppen, die bei Gründungen bisher unterrepräsentiert sind. Wichtig ist, dass das Vorhaben wirtschaftlich Erfolg verspricht und die nötige Beratung bereits erfolgt ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • NRW.BANK
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gründung, erneute Existenzgründung, Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben
    • Unternehmensstandort oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen
    • Vorhaben mit nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg
    • Beratung und positive Stellungnahme eines STARTERCENTER NRW vor Antragstellung
    • Begleitung durch einen Coach oder eine Beraterin beziehungsweise einen Berater
    • Fachliche und kaufmännische Qualifikation
    • Beachtung der ESG-Fördervoraussetzungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Umschuldungen
    • Nachfinanzierungen
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Anbieter der Förderung
    • NRW.BANK
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und -festigung
    • Unternehmensfinanzierung
    • Frauenförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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