Zuschuss

ÖBB -Ermäßigung

Die Förderung soll Menschen mit Behinderung eine finanzielle Erleichterung beim Reisen mit der ÖBB bieten. Durch die Ermäßigung von 50 Prozent auf Standard-Einzeltickets wird der Zugang zu Mobilität verbessert. Dies fördert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: oesterreich.gv.at Förderregion: Österreich

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Menschen mit Behinderung eine finanzielle Erleichterung beim Reisen mit der ÖBB bieten. Durch die Ermäßigung von 50 Prozent auf Standard-Einzeltickets wird der Zugang zu Mobilität verbessert. Dies fördert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Zielgruppe sind Menschen mit einem österreichischen Behindertenpass oder einem Schwerkriegsbeschädigtenausweis. Die Förderung ist sinnvoll für alle, die einen Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent haben oder einen entsprechenden Vermerk im Pass besitzen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der eine 50-prozentige Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzeltickets für berechtigte Personen ermöglicht. Begleitpersonen oder Assistenzhunde können ebenfalls kostenlos mitreisen, wenn dies im Behindertenpass vermerkt ist.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es sind keine spezifischen Abgabefristen für die Antragsstellung angegeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag auf Förderung wird abgelehnt, wenn der Behinderungsgrad unter 70 Prozent liegt oder der erforderliche Vermerk im Behindertenpass fehlt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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