Zuschuss

Oberösterreich: Thermische Solaranlagen kleiner 100 m²

Das Land Oberösterreich fördert als Zuschuss thermische Solaranlagen bis 100 m² für die ausschließliche Warmwasseraufbereitung, die kombinierte Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung sowie weitere Anwendungen wie Prozesswärme, solare Trocknung, solare Kälteerzeugung und die Einspeisung in Wärme- und Kältenetze. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen; nicht gefördert werden Maßnahmen in der Landwirtschaft, im Sportbereich und im Wohnbau. Die Förderung gilt für Anträge vom 1.1.2023 bis 31.12.2026 nach Maßgabe der verfügbaren Mittel und ist insgesamt auf maximal 50 Prozent der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.

Stand 30.04.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Oberösterreich fördert thermische Solaranlagen als Zuschuss. Gefördert werden Anlagen bis 100 m² für verschiedene Zwecke, zum Beispiel für Warmwasser, Heizungsunterstützung, Prozesswärme, solare Trocknung, solare Kälteerzeugung sowie die Einspeisung in Wärme- und Kältenetze. Die Förderung gilt für Anträge vom 1.1.2023 bis 31.12.2026 und nur, solange Geld vorhanden ist. Die Gesamtförderung ist auf maximal 50 Prozent der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.

Die Förderung wird nach Maßgabe der verfügbaren Mittel vergeben. Es gelten außerdem die Regeln der De-minimis-Beihilfen. Für die Antragstellung ist wichtig, dass der Antrag zeitnah nach der Durchführung der Maßnahme gestellt wird. Spätestens muss er innerhalb von 6 Monaten nach der Rechnungslegung bei der Förderstelle einlangen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen. Sie passt besonders für Vorhaben, bei denen Solarwärme für Warmwasser, Heizung oder andere technische Anwendungen genutzt werden soll. Nicht geeignet ist sie für Maßnahmen in der Landwirtschaft, im Sportbereich und im Wohnbau.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 1.1.2023 bis 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • Land Oberösterreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • thermische Solaranlagen bis 100 m²
    • ausschließliche Warmwasseraufbereitung
    • kombinierte Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
    • Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
    • solare Trocknung
    • solare Kälteerzeugung
    • Einspeisung in Wärme- und Kältenetze
    • Antragstellung nach Durchführung der Maßnahme
    • Einreichung spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen in der Landwirtschaft
    • Maßnahmen im Sportbereich
    • Maßnahmen im Wohnbau
  • Anbieter der Förderung
    • Land Oberösterreich
  • Thema der Förderung
    • Thermische Solaranlagen
    • Warmwasseraufbereitung
    • Heizungsunterstützung
    • Prozesswärme
    • solare Trocknung
    • solare Kälteerzeugung
    • Wärme- und Kältenetze

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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