Zuschuss

Oberösterreich: Wärmepumpen kleiner 100 kW thermische Leistung

In Oberösterreich wird der Ersatz fossiler Wärmeerzeugungsanlagen durch effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung im Nicht-Wohnbereich mit einer thermischen Leistung von weniger als 100 kW als Zuschuss gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen; Maßnahmen in der Landwirtschaft und im Sportbereich sind ausgeschlossen. Die Förderung gilt für den Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2026 und ist nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel zu beantragen.

Stand 30.04.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Oberösterreich wird der Ersatz von fossilen Wärmeerzeugungsanlagen durch effiziente Wärmepumpen gefördert. Die Wärmepumpen sollen für Heizwärme und Warmwasser im Nicht-Wohnbereich genutzt werden. Die Anlage muss kleiner als 100 kW thermische Leistung sein. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Sie gilt für den Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2026 und nur, solange Geld vorhanden ist.

Der Antrag soll zeitnah nach der Maßnahme gestellt werden. Er muss spätestens 6 Monate nach der Rechnungslegung bei der Förderstelle des Landes Oberösterreich eingereicht werden. Die Förderung folgt den Regeln für De-minimis-Beihilfen. Die Landesförderung ist an die Bundesförderung gekoppelt.

Luftwärmepumpen werden nur über Bundesmittel unterstützt. Für die Landesförderung gelten außerdem Grenzen bei der Höhe der Förderung. Die Gesamtförderung aus Bund und Land ist begrenzt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und unternehmerisch tätige Organisationen. Sie passt für Vorhaben im Nicht-Wohnbereich, wenn alte fossile Heizsysteme durch eine Wärmepumpe ersetzt werden sollen. Nicht geeignet ist sie für Maßnahmen in der Landwirtschaft oder im Sportbereich.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 1.1.2023 bis 31.12.2026
    • nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel
    • spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
  • Ansprechpunkt
    • Land Oberösterreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Ersatz fossiler Wärmeerzeugungsanlagen durch effiziente Wärmepumpen
    • Nutzung zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung
    • thermische Leistung unter 100 kW
    • Nicht-Wohnbereich
    • Antrag zeitnah nach Durchführung der Maßnahme
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen in der Landwirtschaft
    • Maßnahmen im Sportbereich
    • Luftwärmepumpen werden nur aus Bundesfördermitteln unterstützt
  • Anbieter der Förderung
    • Land Oberösterreich
  • Thema der Förderung
    • Reduktion von CO2 und weiteren Umweltschadstoffen
    • CSR und Nachhaltigkeit
    • Erneuerbare Energie
    • Energieeffizienz im Gebäude

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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