Garantie oder Haftung

ÖHT-Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft

OeHT-Haftungs-Richtlinie

Stand 22.06.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen und Projekte in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich. Es geht dabei um Garantien oder Haftungen für Vorhaben, die den Tourismus verbessern oder weiterentwickeln sollen. Dazu zählen zum Beispiel Qualitätsverbesserungen, eine bessere Betriebsgröße, neue Ausrichtungen von Betrieben und touristische Infrastrukturen. Auch Mitarbeiterunterkünfte, Neugründungen, Übernahmen und bestimmte Kredite können unterstützt werden. Die Haftungsansuchen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Die Regelung gilt bis zum 30.6.2028.

Die Förderung soll helfen, den Tourismus nachhaltiger und zukunftsfähiger zu machen. Sie richtet sich an Vorhaben mit Bezug zu Betrieb, Gründung, Innovation, Liquidität und Sanierung. Die Einreichung läuft über die Hausbank bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Auch Kooperationen, touristische Infrastrukturen und Errichter können davon profitieren. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die die Qualität, die Struktur oder die Nachhaltigkeit eines touristischen Angebots verbessern. Nicht geeignet ist sie für Projekte, die nicht dauerhaft touristisch genutzt werden oder die die Qualität für Gäste deutlich verschlechtern.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Haftungsansuchen können bis 31.12.2027 eingebracht werden.
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
    • Einreichung über die Hausbank bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
    • Kooperationen
    • touristische Infrastrukturen
    • Errichter
    • Qualitätsverbesserungen
    • Betriebsgrößenoptimierungen
    • betriebliche Neuausrichtungen
    • Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
    • Errichtung und Verbesserung von Mitarbeiterunterkünften
    • Neugründungen und Übernahmen
    • ERP-Kredite bis 1 Mio. Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben in Einkaufszentren
    • keine dauerhafte touristische Nutzung beabsichtigt
    • Vorhaben von Franchisebetrieben
    • Vorhaben mit deutlicher Reduktion der Dienstleistungsqualität für Gäste
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Gründung
    • Innovation
    • Liquidität
    • Sanierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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