Zuschuss

Opfer- und Präventionshilfe

Wenn Sie Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 18.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe. Die Förderung gibt es für sozialpädagogische Angebote und weitere Hilfen in diesem Bereich. Dazu gehören zum Beispiel Angebote für Gefangene, Haftentlassene, Jugendliche, Opfer sowie Straftäterinnen und Straftäter. Auch Fortbildungen, Zusammenarbeit zwischen freien und staatlichen Stellen, Tagungen und wissenschaftliche Evaluation können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. In der Regel können bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden.

Für institutionelle Förderungen muss der Antrag formgebunden bis zum 1. Oktober für das folgende Haushaltsjahr gestellt werden. Für Projektförderungen gilt: Der Antrag soll mindestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Förderung folgt einer Richtlinie des Freistaates Sachsen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Vereine und andere Träger in der freien Straffälligen- und Opferhilfe. Sie passt für Angebote, die Menschen nach einer Straftat, im Strafvollzug oder nach der Haftentlassung unterstützen. Auch Projekte zur Prävention und zur Zusammenarbeit in diesem Bereich können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für institutionelle Förderungen: bis zum 1. Oktober für das folgende Haushaltsjahr
    • Für Projektförderungen: mindestens 2 Monate vor Projektbeginn
  • Ansprechpunkt
    • Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe
    • Förderung von sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe
    • In der Regel bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Nicht mehrere gleichartige Projekte auf örtlicher und regionaler Ebene fördern lassen
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Opfer- und Präventionshilfe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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