Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt private Förderschulen in Bayern. Der Freistaat Bayern übernimmt dabei den notwendigen Schulaufwand, also laufende und einmalige Kosten für den Schulbetrieb. Auch Kosten für Schulbauten und Schulsportbauten können ersetzt werden. Zusätzlich kann auch der notwendige Personalaufwand ersetzt oder Personal zur Verfügung gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine verbesserte staatliche Förderung möglich.
Es handelt sich um einen Zuschuss. Für den Schulaufwand und die Schulbauten werden die Kosten in der Regel vollständig ersetzt. Beim Personalaufwand gilt das ebenfalls meist. Für bestimmte Förderschwerpunkte und Sonderpädagogische Förderzentren kann der Ersatz beim Schulaufwand ausnahmsweise niedriger sein.
Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Regierung gestellt werden. Die Fristen legt die zuständige Regierung fest. Für die Bearbeitung gibt es keine festen Angaben, sie kann je nach Fall unterschiedlich lange dauern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Träger privater Förderschulen in Bayern gedacht. Sinnvoll ist sie für Einrichtungen, die ihre laufenden Kosten, Baukosten oder Personalkosten ganz oder teilweise ersetzt bekommen möchten. Besonders wichtig ist sie für Schulen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und eine staatliche Förderung erhalten können.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Die Fristen werden von der zuständigen Regierung festgelegt.
- Ansprechpunkt
- Regierungen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Gemeinnützigkeit
- staatliche Genehmigung der Schule
- grundsätzlich in Jahrgangsklassen gegliederte Schule
- Mindestschülerzahl pro Klasse
- weitere Voraussetzungen nach den genannten Rechtsvorschriften
- bei Schülerbeförderung: Beachtung der Schülerbeförderungsverordnung
- für verbesserte Förderung zusätzlich:
- Mitwirkung an der schulbezogenen Budgetierung
- unentgeltlicher Schulbesuch für alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Anwendung der Vorschriften für entsprechende öffentliche Schulen zu Aufnahme und Entlassung
- Verzicht auf Zustimmungsvorbehalt
- vorzeitige Entlassung nur im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- Freistaat Bayern
- Thema der Förderung
- Private Förderschulen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.