Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt private Träger von Schulen dabei, Schulbücher zu finanzieren. Es geht um einen Zuschuss für private Ersatzschulen, wenn sie Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen gewähren. Dann erhalten sie eine staatliche Unterstützung. Die Förderung ist als pauschaler Zuschuss pro Schüler und Schuljahr vorgesehen. Die Höhe richtet sich nach der Schulart und nach den amtlichen Schülerzahlen des vorangegangenen Schuljahres. Bei privaten Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen kann der Zuschuss höher ausfallen.
Der Antrag muss jedes Jahr für das kommende Schuljahr gestellt werden. Dafür ist ein bestimmtes Formular zu verwenden. Bei rechtzeitigem Antrag werden zwei Drittel des Zuschusses zu Beginn des Schuljahres ausgezahlt. Das restliche Drittel folgt im zweiten Schulhalbjahr.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für private Ersatzschulen, die ihren Schülerinnen und Schülern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen. Sie hilft den Trägern der Schulen, die Kosten für Lernmittelfreiheit zu tragen. Besonders relevant ist sie für Schulen, die sich an den öffentlichen Schulen orientieren wollen. Auch für Träger mit vielen Schülerinnen und Schülern kann der Zuschuss wichtig sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- spätestens bis zum 1. Juni eines jeden Jahres für das bevorstehende Schuljahr
- Ansprechpunkt
- Bayerisches Landesamt für Schule
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- private Ersatzschule
- Gewährung von Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen
- kostenfreie Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe im Text
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Landesamt für Schule
- Thema der Förderung
- Zuschuss zur Lernmittelfreiheit für private Schulen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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