Zuschuss

Private Schulen für Kranke; Beantragung einer Förderung

Zweck Der Betrieb privater Schulen für Kranke soll durch eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden. Gegenstand Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Schulen für Kranke den notwendigen Schulaufwand (laufender und einmaliger Schulaufwand).

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung dient dazu, den Betrieb privater Schulen für Kranke in Bayern finanziell abzusichern. Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für den notwendigen Schulaufwand, sowohl laufende als auch einmalige Ausgaben. Zudem wird der Personalaufwand für diese Schulen teilweise ersetzt oder es wird Personal zur Verfügung gestellt. Träger dieser Schulen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % der Kosten erstattet bekommen.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Schulen gemeinnützig sein und eine staatliche Genehmigung besitzen. Es gibt spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen, wie die Mitwirkung an Budgetierungsverfahren und die Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs für alle Schüler. Schulen müssen zudem seit mindestens zwei Jahren bestehen und dürfen keine wesentlichen Beanstandungen aufweisen.

Die Anträge sind bei den zuständigen Regierungsbehörden einzureichen, und die Bearbeitungszeiten können variieren. Es fallen keine Kosten für die Antragstellung an, und die Vergütungen für den Personalaufwand werden monatlich ausgezahlt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger privater Schulen für Kranke in Bayern. Diese Schulen bieten Bildung für Schüler, die aufgrund von Krankheiten besondere Unterstützung benötigen. Die Förderung hilft, die finanziellen Belastungen für diese Schulen zu reduzieren und eine qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine
  • Ansprechpunkt: Regierungen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Gemeinnützigkeit
    • staatliche Genehmigung der Schule
    • Mitwirkung an Budgetierungsverfahren
    • unentgeltlicher Schulbesuch für alle Schüler
    • Bestand der Schule seit mindestens zwei Jahren ohne wesentliche Beanstandung
  • mögliche Ausschlusskriterien: keine wesentlichen Beanstandungen in den letzten zwei Jahren
  • Anbieter der Förderung: Regierungen
  • Thema der Förderung: Private Schulen für Kranke

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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