Zuschuss

Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027)

Wenn Sie Bildungsangebote umsetzen wollen, die den Hochschulzugang für qualifizierte Personen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen bietet Zuschüsse für Projekte, die den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen erleichtern, auch wenn diese keine schulische Hochschulzugangsberechtigung haben. Die Förderung unterstützt die Entwicklung und Erprobung von berufsbegleitenden und modularisierten Bildungsangeboten an Hochschulen. Besonders gefördert werden Projekte, die eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung beinhalten. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, abhängig von der Region.

Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate, kann aber auf 36 Monate verlängert werden, wenn sowohl Entwicklung als auch Erprobung Teil des Projekts sind. Anträge müssen elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingereicht werden. Eine Beratung zur Antragstellung ist verpflichtend.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Sie ist sinnvoll für Institutionen, die Bildungsangebote entwickeln möchten, um den Zugang zur Hochschule für beruflich qualifizierte Personen zu erleichtern. Dies betrifft insbesondere Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber dennoch an einer akademischen Weiterbildung interessiert sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Projekte müssen in Niedersachsen durchgeführt werden.
    • Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wird bevorzugt.
    • Nachweis von Qualitätskriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit.
  • Mögliche Ausschlusskriterien: keine Angabe
  • Anbieter der Förderung: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
  • Thema der Förderung: Öffnung von Hochschulen für beruflich qualifizierte Personen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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