Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen dabei helfen, unwirtschaftliche Stromeffizienzmassnahmen umzusetzen. Sie unterstützt Investitionen in hocheffiziente Technologien, damit weniger Strom verbraucht wird. Gefördert werden zum Beispiel Massnahmen bei Beleuchtung, Pumpen, Kälte, Klima, Lüftung, Druckluft oder elektrischen Antrieben.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen in der Schweiz, die Stromsparmassnahmen umsetzen möchten. Sie richtet sich besonders an KMU sowie an Grossverbraucher mit Zielvereinbarung über die Energie-Agentur der Wirtschaft oder die Cleantech Agentur Schweiz. Auch Unternehmen mit grösseren Effizienzmassnahmen können einen Projektantrag prüfen lassen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu Stromeffizienzmassnahmen. ProKilowatt übernimmt bis zu 30 % der Investitionskosten; bei bestimmten Programmen für Unternehmen mit Zielvereinbarung sind pro Massnahme Förderbeiträge von 500 bis 90’000 Franken möglich. Bei Investitionskosten unter 300’000 Franken ist eine Anmeldung über passende Förderprogramme möglich, und für Massnahmen mit Investitionskosten von mehr als 70’000 Franken kann auch ein Projektantrag gestellt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden laut Beschreibung unwirtschaftliche Stromeffizienzmassnahmen nur dann, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Programms oder Projektverfahrens nicht erfüllt sind. Ein Projektantrag kommt nur infrage, wenn die Schnellprüfung ergibt, dass die Massnahme als Projekt eingegeben werden kann. Bei einzelnen Programmen für Grossverbraucher sind nur Unternehmen antragsberechtigt, die eine Zielvereinbarung oder eine begleitete Energieverbrauchsanalyse über die genannte Organisation abgeschlossen haben.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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