Stipendium

Promotionen in Deutschland • DAAD (Förderung für Aufenthalte in Deutschland)

Die Förderung soll es ermöglichen, eine Promotion in Deutschland zu absolvieren. Unterstützt werden dabei auch Forschungsphasen im Ausland, wenn sie für den erfolgreichen Abschluss der Promotion nötig sind.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 01.06.2027   Quelle: daad.de Förderregion: International

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll es ermöglichen, eine Promotion in Deutschland zu absolvieren. Unterstützt werden dabei auch Forschungsphasen im Ausland, wenn sie für den erfolgreichen Abschluss der Promotion nötig sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für sehr gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gedacht, die ihren Master oder Diplomabschluss, in Ausnahmefällen auch den Bachelor, spätestens zum Beginn des Stipendiums abgeschlossen haben. Sie ist besonders sinnvoll für Personen, die in Deutschland promovieren oder an einem strukturierten Doktorandenprogramm teilnehmen möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Stipendium mit monatlicher Stipendienrate, Versicherungsleistungen und weiteren Zuschüssen. Dazu gehören unter anderem eine monatliche Rate, eine Reisekostenpauschale auf Antrag, eine jährliche Forschungsbeihilfe sowie mögliche Zusatzleistungen wie Mietbeihilfe, Familienzuschläge und Zuschüsse bei Behinderung oder chronischer Erkrankung. Außerdem kann der DAAD Sprachkurse, Prüfungsgebühren und weitere Leistungen zur sprachlichen Vorbereitung übernehmen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Bewerbung ist nur vom 1. Juni bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss möglich. Das Portal schließt am letzten Bewerbungstag um 24 Uhr; die genauen Termine werden jährlich im zweiten Quartal aktualisiert. Der Förderbeginn muss im Jahr 2027 liegen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht bewerben können sich Personen, deren letzter relevanter Hochschulabschluss bei Bewerbungsschluss in der Regel länger als 6 Jahre zurückliegt. Wer die Promotion schon begonnen hat, darf mit dem Promotionsbeginn bei Bewerbungsschluss nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Außerdem sind Bewerbungen ausgeschlossen, wenn man sich bei Bewerbungsschluss bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhält. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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