Zuschuss

Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (RL ÜLU)

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge durchführen, mit denen die Ausbildungsqualität verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Niedersachsen können Unternehmen, die überbetriebliche Lehrgänge zur Verbesserung der Ausbildungsqualität durchführen, einen Zuschuss erhalten. Diese Förderung gilt für Lehrgänge im Handwerk, in der Landwirtschaft und im Bauwesen, die von den zuständigen Ministerien anerkannt sind. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen und bis zu 60 Prozent in Übergangsregionen. Auch die Kosten für die Internatsunterbringung bei Wochenlehrgängen können gefördert werden. Anträge müssen bis zum 1. November für das folgende Jahr bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingereicht werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die regelmäßige Teilnahme der Auszubildenden und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projekts. Nicht gefördert werden Maßnahmen für Auszubildende von Betrieben, die nicht in Niedersachsen ansässig sind, sowie von bestimmten öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Niedersachsen, die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk, in der Landwirtschaft oder im Bauwesen anbieten. Besonders profitieren können Handwerkskammern und andere Träger, die diese Lehrgänge durchführen oder weiterleiten. Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die die Ausbildungsqualität ihrer Auszubildenden verbessern möchten und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 1. November für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) | beratung@nbank.de
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Lehrgänge müssen anerkannt sein
    • Regelmäßige Teilnahme der Auszubildenden (max. 20 % Ausfallzeiten)
    • Gesamtfinanzierung des Projekts sichern
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Betriebe außerhalb Niedersachsens
    • Bestimmte öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen
  • Anbieter der Förderung: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  • Thema der Förderung: Qualifizierung Auszubildender durch überbetriebliche Lehrgänge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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