Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt internationale Projekte in den Quantentechnologien. Sie richtet sich an Vorhaben, die Forschung und Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg stärken. Es gibt zwei Bereiche: In einem Bereich geht es um die Weiterentwicklung von Technologien. Im anderen Bereich geht es um Fachkräfte, Ausbildung und Weiterbildung.
Gefördert werden zum Beispiel Projekte zu Quantenfehlerkorrektur, Quantencomputing, Quantensensoren und Quantenkommunikation. Auch internationale Studiengänge, Sommerschulen, Austauschprogramme und neue Trainingskonzepte können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gegeben und läuft in der Regel über drei Jahre.
Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht, danach folgt bei positiver Bewertung der förmliche Förderantrag. Für die Einreichung soll das elektronische System easy-Online genutzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die im Bereich der Quantentechnologien arbeiten. Besonders passend ist sie für internationale Verbundprojekte mit Partnern aus Deutschland und weiteren Ländern. Auch Projekte mit starkem Praxisbezug oder mit Fokus auf Ausbildung und Wissenstransfer können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 15.11.2026
- Ansprechpunkt
- VDI Technologiezentrum GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
- Das Vorhaben muss international aufgestellt sein.
- Neben deutschen Antragstellenden müssen Partnerinnen und Partner aus 1 oder 2 weiteren Ländern beteiligt sein.
- Jede Projektpartnerin und jeder Projektpartner muss mindestens über Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro verfügen.
- In Modul A ist eine zentrale Mitwirkung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sicherzustellen.
- Die Zusammenarbeit im Verbundprojekt muss in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt sein.
- Die Ergebnisse des Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder im europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Thema der Förderung
- Quantentechnologien
- Internationale Kooperationen
- Forschung
- Ausbildung und Weiterbildung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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