Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung zielt darauf ab, Projekte zur Radikalisierungsprävention in Bayern zu unterstützen. Dabei geht es um die Entwicklung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen gegen Salafismus, Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus. Gefördert werden Projekte, die radikalen Positionen entgegenwirken oder Akteure vor Ort vernetzen und sensibilisieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und umfasst Sach-, Personal- und Verwaltungskosten. Antragsteller müssen einen Eigenanteil von zehn Prozent der Gesamtausgaben leisten. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und es sind bestimmte Unterlagen erforderlich.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für rechtsfähige Träger, die sich mit Radikalisierungsprävention beschäftigen. Einzelpersonen sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Die Unterstützung richtet sich an Organisationen, die Projekte zur Bekämpfung von Extremismus und zur Förderung von Toleranz und Integration umsetzen möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: 31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres
- Ansprechpunkt: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Entwicklung und Durchführung von Präventionsprojekten
- Eigenanteil von zehn Prozent der Gesamtausgaben
- mögliche Ausschlusskriterien: Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt
- Anbieter der Förderung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Thema der Förderung: Radikalisierungsprävention
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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