Zuschuss

Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Wenn Sie Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes. Dabei geht es um eine naturschonende Bewirtschaftung von Flächen und um den Schutz von Arten, Lebensräumen und Landschaften. Die Förderung ist ein Zuschuss.

Gefördert werden zum Beispiel eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen, die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Nutzung sowie die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland. Auch die Pflege von Offenlandbiotopen, Streuobstwiesen und Hecken kann unterstützt werden.

Der Antrag wird über ein elektronisches Verfahren gestellt. Er muss bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraums eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Landwirtinnen und Landwirte sowie für andere Personen sinnvoll, die Flächen landwirtschaftlich bewirtschaften. Sie passt besonders gut, wenn die Bewirtschaftung mit Rücksicht auf Natur und Artenvielfalt erfolgen soll. Die Flächen müssen in Nordrhein-Westfalen liegen. Für manche Maßnahmen gelten zusätzliche Vorgaben und Einschränkungen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraums
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen
    • untere Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Flächenbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen
    • naturschutzgerechte Maßnahmen in der Landbewirtschaftung
    • je nach Maßnahme Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten und Vorgaben zum Obstbaumbestand
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Vertragsnaturschutz
    • naturschutzgerechte Landbewirtschaftung
    • Schutz von Arten, Lebensräumen und Landschaften

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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