Darlehen

RegioInnoGrowth Saarland

Die Förderung soll Start-ups und kleinen wachstumsorientierten mittelständischen Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen den Zugang zu Wagniskapital erleichtern. Sie dient dazu, Eigenkapital zu stärken, Liquidität zu sichern und Wachstum sowie Investitionen zu ermöglichen. Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die das Unternehmen finanziell stärken.

Stand 07.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: sikb.de Förderregion: Saarland

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Start-ups und kleinen wachstumsorientierten mittelständischen Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen den Zugang zu Wagniskapital erleichtern. Sie dient dazu, Eigenkapital zu stärken, Liquidität zu sichern und Wachstum sowie Investitionen zu ermöglichen. Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die das Unternehmen finanziell stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Start-ups und kleine wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen mit innovativen, zum Beispiel ökologischen, digitalen oder sozialen Geschäftsmodellen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seinen Sitz im Saarland hat oder mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigten dort arbeiten. Außerdem darf der Gruppenumsatz des gewerblichen Unternehmens höchstens 75 Millionen Euro betragen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen, insbesondere als Nachrangdarlehen, und kann außerdem über stille oder offene Beteiligungen ergänzt werden. Mitfinanziert werden Betriebsmittel, Investitionen, Akquisitionen und allgemeine Unternehmensfinanzierungen; bei Beteiligungen sind bis zu 100 % des Bedarfs möglich, bei Nachrangdarlehen bis zu 50 %. Der Höchstbetrag liegt bei 1.000.000 Euro je Kreditnehmereinheit.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Erkennbar ist eine Abruffrist von 24 Monaten für das Darlehen. Weitere konkrete Antrags- oder Einreichungsfristen werden im Ausgangsmaterial nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht finanziert werden grundsätzlich Sanierungen, Umschuldungen, Insichgeschäfte sowie Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die gegen die Ausschlussliste oder die Sektorleitlinien der KfW verstoßen. Außerdem müssen die Vorhaben die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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