Darlehen

Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen oder einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Es gibt dafür verschiedene Hilfen: ein Rettungsdarlehen, ein Umstrukturierungsdarlehen, ein vorübergehendes Umstrukturierungsdarlehen oder einen Zuschuss für die Kosten eines Insolvenzplans.

Die Förderung soll helfen, die Liquidität vorübergehend zu sichern, die langfristige Rentabilität wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Darlehen sind in der Höhe begrenzt, und auch der Zuschuss ist nur bis zu einer bestimmten Obergrenze möglich. Der Antrag wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gestellt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. In besonderen Fällen können auch größere Unternehmen gefördert werden, wenn sie für Struktur und Arbeitsmarkt wichtig sind. Auch Unternehmen mit akutem Liquiditätsbedarf durch außergewöhnliche und unvorhersehbare äußere Umstände können unter bestimmten Bedingungen unterstützt werden.

Kerndaten

  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
    • wirtschaftliche Schwierigkeiten
    • seit mindestens 3 Jahren am Markt
    • bei Umstrukturierungsdarlehen: realistischer, kohärenter und weitreichender Umstrukturierungsplan
    • bei vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen: vereinfachter Umstrukturierungsplan
    • bei Zuschuss für einen Insolvenzplan: kein laufendes Insolvenzverfahren und keine Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren auf Antrag eines Gläubigers
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen, die nicht unter die De-minimis-Verordnung fallen
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Thema der Förderung
    • Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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