Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die junge und werdende Familien entlasten. Es geht um Angebote im Bereich der Frühen Hilfen in Niedersachsen. Gefördert werden können Sach- und Personalausgaben für bestimmte Projekte und Netzwerke. Dazu gehören zum Beispiel die Sicherung von Netzwerken, psychosoziale Unterstützung durch Fachkräfte und Angebote an Schnittstellen verschiedener Hilfesysteme. Auch neue, erprobende Angebote können gefördert werden, wenn sie zu den Frühen Hilfen passen. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach einer Grundpauschale und nach der Zahl der Kinder unter drei Jahren. Anträge werden beim zuständigen Landesamt gestellt. Für die Förderung gelten bestimmte fachliche und organisatorische Anforderungen. Dazu gehören ein aktuelles Konzept, feste Netzwerkstrukturen und qualifizierte Fachkräfte.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Angebote der Frühen Hilfen aufbauen oder weiterentwickeln wollen. Sie kann auch für andere öffentliche, freie oder private Träger sowie für freiberuflich tätige Einzelpersonen interessant sein, wenn sie als Letztempfänger eingebunden sind. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die Familien mit Säuglingen und Kleinkindern entlasten und unterstützen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt – Fachbereich I
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Aktuelles Konzept mit Angaben zum bisherigen Ausbau, zu Förderschwerpunkten, Netzwerkpartnern und Zeitabläufen
- Maßnahmen und Angebote mit Bezug zu den Frühen Hilfen
- Netzwerke nach den Vorgaben des KKG
- Vorhaltung einer Koordinierungsstelle mit fachlich qualifizierter Koordination
- Einhaltung schriftlich vereinbarter Qualitätsstandards
- Regelmäßige Netzwerktreffen
- Einbindung der Fachkräfte in ein Netzwerk Frühe Hilfen
- Erforderliche Qualifizierung der Fachkräfte oder begonnene Qualifizierung
- Einbindung der Freiwilligenarbeit in ein zuständiges Netzwerk mit hauptamtlicher Fachbegleitung
- Bei innovativen Angeboten: bundesweites Interesse und überregionale Bedeutung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Maßnahmen und Angebote, die schon am 1.1.2012 bestanden haben
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Thema der Förderung
- Frühe Hilfen
- Unterstützung und Entlastung junger und werdender Familien
- Kommunale Netzwerke und psychosoziale Unterstützung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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