Zuschuss

Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft

Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit einer Ausgleichszahlung. Die Förderung hilft, wenn bei der Bewirtschaftung bestimmter Flächen wegen des Naturschutzes Einschränkungen gelten. Es geht um Flächen in Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen. Die Zahlung soll Nachteile ausgleichen, die durch umweltgerechte Bewirtschaftung entstehen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Höhe des Zuschusses hängt von den jeweiligen Einschränkungen ab. Sie liegt je nach Fall zwischen 106,00 Euro und 440,00 Euro je Hektar Dauergrünland pro Kalenderjahr. Der Antrag muss bis zum 15. Mai eines Jahres gestellt werden. Zuständig ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landwirtinnen und Landwirte, die selbst einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. Sie passt besonders für Betriebe, die Flächen in Naturschutzgebieten oder Natura-2000-Gebieten nutzen. Wichtig ist, dass auf diesen Flächen bestimmte Bewirtschaftungsauflagen gelten, vor allem bei der Düngung. Auch wer durch diese Auflagen wirtschaftliche Nachteile hat, kann profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 15. Mai eines Jahres
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • landwirtschaftliche Tätigkeit auf den beantragten Flächen
    • eigener Betrieb wird selbst bewirtschaftet
    • Flächen liegen in der Natura-2000-Gebietskulisse, in einem Naturschutzgebiet oder in einem geschützten Landschaftsbestandteil in Sachsen-Anhalt
    • Bewirtschaftungsbeschränkungen bei der Düngung liegen vor
    • die Beschränkungen werden im Bezugszeitraum eingehalten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Land Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Ausgleichszahlungen für Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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