Zuschuss

RISA-Förderung Versickerung

Regenwasser auf dem eigenen Grundstück naturnah versickern lassen: Die Stadt Hamburg fördert Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen mit 30 bis 50 Prozent Zuschuss beziehungsweise maximal 25.000 EUR .

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Bau von Anlagen, mit denen Regenwasser auf dem eigenen Grundstück naturnah versickert. Gefördert werden Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme. Die Stadt Hamburg will damit das Grundwasser stärken, die Kanalisation entlasten und die Stadt besser an Klimafolgen anpassen.

Es gibt einen Zuschuss von 30 bis 50 Prozent der Kosten. Der maximale Förderbetrag liegt bei 25.000 Euro. Der Antrag wird online bei der IFB Hamburg gestellt.

Wichtig ist: Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Als Beginn zählt schon der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Der Antrag muss vollständig und fehlerfrei eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, Unternehmen und andere Organisationen in Hamburg, die auf ihrem Grundstück eine Versickerungsanlage bauen wollen. Sie passt besonders gut, wenn Regenwasser vor Ort genutzt und nicht in die Kanalisation geleitet werden soll. Die Maßnahme muss freiwillig sein und darf nicht schon durch andere Vorgaben vorgeschrieben sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss freiwillig sein und darf nicht bereits vorgeschrieben sein.
    • Gefördert werden Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme.
    • Die angeschlossene Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter betragen.
    • Eine Anzeige oder wasserrechtliche Erlaubnis muss vorliegen.
    • Die Anforderungen an eine schadlose Versickerung müssen eingehalten werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein Förderanspruch, wenn vor der Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wird.
    • Kein Förderanspruch, wenn die Versickerung bereits durch andere rechtliche Vorgaben verpflichtend ist.
  • Anbieter der Förderung
    • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • Regenwasser soll auf dem eigenen Grundstück naturnah versickert werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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