Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll gemeinschaftlich finanzierte Photovoltaikanlagen im Kanton Waadt unterstützen. Sie soll Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigen, sich an der Energiewende zu beteiligen und solche Projekte umzusetzen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Projektträger, Gemeinden, Genossenschaften oder andere Organisationen, die im Kanton Waadt eine gemeinschaftlich finanzierte Photovoltaikanlage planen. Sie richtet sich an Vorhaben mit mehreren finanziellen Beteiligten und einer ausreichend großen Anlage.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für die erste geförderte Anlage werden 3.000 Franken plus 70 Franken pro kWc gewährt, höchstens jedoch 30.000 Franken. Ab der zweiten geförderten Anlage werden 70 Franken pro kWc gewährt, ebenfalls bis maximal 30.000 Franken.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Projekte mit einer Leistung von unter 30 kWc. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben mit weniger als 20 finanziellen Beitragenden oder wenn einzelne Beteiligungen unter 500 Franken liegen. Nicht gefördert werden rückwirkend eingereichte Anträge, Projekte außerhalb des Kantons Waadt sowie Anlagen, die durch Stockwerkeigentumsgemeinschaften finanziert werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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