Zuschuss

S04 Eine Förderung „Photovoltaik & Kulturerbe“ beantragen

Die Förderung soll den Einbau von Photovoltaik-Anlagen auf geschützten Gebäuden oder in geschützten Ortsbildern im Kanton Waadt unterstützen. Sie soll helfen, die zusätzlichen Kosten auszugleichen, die durch eine besonders gute bauliche und optische Einfügung der Anlage entstehen.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: vd.ch Förderregion: Waadt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Einbau von Photovoltaik-Anlagen auf geschützten Gebäuden oder in geschützten Ortsbildern im Kanton Waadt unterstützen. Sie soll helfen, die zusätzlichen Kosten auszugleichen, die durch eine besonders gute bauliche und optische Einfügung der Anlage entstehen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Kanton Waadt, die unter Denkmalschutz stehen, in einem kantonalen Inventar eingetragen sind oder in besonders geschützten Gebieten liegen. Dazu gehören Gebäude in ISOS-A-Gebieten, im Bundesinventar der Landschaften oder als historische Monumente geschützte Bauten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Grundlage ist der geschätzte Mehrpreis gegenüber einer normalen Photovoltaik-Anlage, also die Differenz zwischen einer Standardanlage und der gewählten Anlage mit besonderen Anforderungen an die Einfügung in das Gebäude. Der Zuschuss ist auf 20.000 Franken je zuständiger Stelle begrenzt, insgesamt also auf höchstens 40.000 Franken, wobei zwei Stellen jeweils bis zu einem Drittel der Mehrkosten übernehmen und ein Drittel bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer verbleibt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Gebäude außerhalb des Kantons Waadt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Dächer oder Dachflächen ohne gute, sehr gute oder ausgezeichnete solare Eignung. Nicht gefördert werden Anlagen unter 2 kW, Anlagen auf Fassaden oder Flachdächern sowie solarthermische Anlagen. Die Förderung ist außerdem nicht mit dem Bonus „Solar“ der Maßnahme M-01 des Gebäudeprogramms kombinierbar.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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