Zuschuss

S06 Einen Zuschuss für die Zertifizierung als Energiestadt beantragen

Die Förderung unterstützt Gemeinden im Kanton Waadt bei der Zertifizierung oder Rezertifizierung als Energiestadt. Sie soll dazu beitragen, dass Gemeinden eine nachhaltige Energiepolitik aktiv umsetzen und nachweisen können. Dazu gehören unter anderem der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltverträgliche Mobilität und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: vd.ch Förderregion: Waadt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Gemeinden im Kanton Waadt bei der Zertifizierung oder Rezertifizierung als Energiestadt. Sie soll dazu beitragen, dass Gemeinden eine nachhaltige Energiepolitik aktiv umsetzen und nachweisen können. Dazu gehören unter anderem der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltverträgliche Mobilität und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Gemeinden sinnvoll, die sich am Zertifizierungsprozess zur Energiestadt beteiligen möchten. Das Label ist vorrangig für größere Gemeinden gedacht. Gemeinden ohne eigenes Fachpersonal sollen stattdessen zwischen dieser Förderung und der Unterstützung für einen kommunalen Energie- und Klimaplan wählen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Kanton Waadt gewährt 4.000 Franken inklusive Mehrwertsteuer für die Begleitung zur Zertifizierung oder Rezertifizierung als Energiestadt sowie 2.000 Franken inklusive Mehrwertsteuer für die Begleitung im Rahmen einer Bestandsaufnahme. Zusätzlich werden jährliche Besuche von Beraterinnen und Beratern in bereits zertifizierten Gemeinden mit 1.000 Franken inklusive Mehrwertsteuer pro Besuch unterstützt; diese Unterstützung wird direkt durch die Vereinigung Energiestadt gewährt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge auf kantonale Zuschüsse müssen vor der Unterzeichnung des Vertrags für die Begleitung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Die Förderung ist erst nach Eingang des positiven Entscheids der zuständigen Stelle gesichert.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Gemeinde muss sich zwischen der Förderung für die Zertifizierung als Energiestadt und der Förderung für das Programm kommunaler Energie- und Klimaplan entscheiden; eine gleichzeitige Förderung beider Wege ist damit ausgeschlossen. Wenn der Antrag erst nach Unterzeichnung des Vertrags für die Begleitung eingereicht wird, ist die Voraussetzung für den kantonalen Zuschuss nicht erfüllt. Zudem ist die Gewährung des Zuschusses vor dem formellen Entscheid der zuständigen Stelle nicht garantiert.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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