Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Kosten für eine Diagnose zu „Streuströmen“ in Tierhaltungsbetrieben im Kanton Waadt verringern. Sie soll Landwirte dazu ermutigen, bei Verdacht auf Streuströme eine fachliche Prüfung durch einen Experten durchführen zu lassen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Tierhaltungsbetriebe mit Rindern, Schweinen oder Schafen im Kanton Waadt. Voraussetzung ist, dass sich auf dem Betrieb oder in unmittelbarer Nähe eine Anlage zur Erzeugung von erneuerbarem Strom befindet. Sie richtet sich an Betriebe, die Zweifel haben, ob Streuströme vorhanden sind.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung ist ein Zuschuss für die Diagnose von Streuströmen. Für eine Standard-Diagnose gibt es pauschal 600 Franken. Für eine ergänzende Diagnose, wenn diese durch die Ergebnisse der Standard-Diagnose begründet ist, werden 60 % der Kosten bis höchstens 1.200 Franken übernommen; insgesamt sind höchstens 1.800 Franken pro antragstellender Person möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Betriebe, die keine Tierhaltung mit Rindern, Schweinen oder Schafen betreiben oder nicht im Kanton Waadt liegen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Fälle, in denen keine Anlage zur Erzeugung von erneuerbarem Strom auf dem Betrieb oder in unmittelbarer Nähe vorhanden ist. Die Diagnose muss von einem zugelassenen Elektrokontrolleur durchgeführt werden, der auf der ASCE-Liste der dafür geschulten Experten steht. Korrekturmaßnahmen an der elektrischen Anlage werden nicht gefördert, sondern nur die Diagnose selbst.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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