Zuschuss

Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed)

Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Baden-Württemberg

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Baden-Württemberg gibt es ein Förderprogramm, das Schulen in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften unterstützt. Wenn diese Schulen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sie einen Zuschuss für die Schulgeldreduzierung erhalten. Die Förderung gilt für Ausbildungen in Berufen wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Der Zuschuss beträgt maximal 40 Euro pro Monat für Ersatzschulen und 140 Euro für Ergänzungsschulen. Die Schulen müssen das Schulgeld entsprechend senken und die Reduzierung gleichmäßig über das Jahr verteilen.

Um die Förderung zu beantragen, müssen die Schulen ihren Antrag an das zuständige Regierungspräsidium richten. Es ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler gleich behandelt werden, wenn das Schulgeld gesenkt wird.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft, die Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen anbieten. Diese Schulen können durch die Zuschüsse die finanziellen Belastungen für ihre Schülerinnen und Schüler verringern. Besonders für Schulen, die in Berufen wie Physiotherapie oder Logopädie ausbilden, ist diese Unterstützung wichtig, um die Ausbildungskosten zu senken und mehr Schüler zu gewinnen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Antragsberechtigung für Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft
    • Schulgeld muss um den Zuschuss reduziert werden
    • Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler
  • Anbieter der Förderung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung: Schulgeldreduzierung für Gesundheitsfachberufe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.