Zuschuss

Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau

Zweck Durch die Zuwendungen sollen Schützenvereine in die Lage versetzt werden, eigene Sportstätten zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen. Gegenstand Gegenstand der Förderung sind vereinseigene Sportstätten einschließlich Nebenanlagen, die für den unmittelbaren Sportbetrieb der Mitglieder erforderlich sind.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Schützenvereine in Bayern dabei, eigene Sportstätten zu bauen und zu erhalten. Ziel ist es, die notwendigen Einrichtungen für den Sportbetrieb der Mitglieder bereitzustellen. Gefördert werden Neubauten, Umbauten, Erweiterungen sowie Sanierungen von Sportstätten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die letzte Sanierung mindestens sechs Jahre zurückliegt oder die Kosten für die Maßnahme mindestens 65.000 Euro betragen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen kann. Antragsberechtigt sind Schützenvereine, die Mitglied im Bayerischen Sportschützenbund oder im Oberpfälzer Schützenbund sind. Der Verein muss zudem nachweisen, dass ein Bedarf für die Maßnahme besteht und über die erforderlichen Rechte an den Förderobjekten verfügt.

Es gibt bestimmte Ausschlusskriterien, wie etwa die Teilsanierung von Bauteilen oder Maßnahmen, die durch mangelhaften Bauunterhalt verursacht wurden. Anträge müssen vor Baubeginn eingereicht werden, und der Verein muss einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Schützenvereine in Bayern, die ihre Sportstätten neu bauen, umbauen oder sanieren möchten. Sie richtet sich an Vereine, die Mitglied im Bayerischen Sportschützenbund oder im Oberpfälzer Schützenbund sind und einen nachgewiesenen Bedarf für die Maßnahme haben.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine festen Fristen
  • Ansprechpunkt: Bayerischer Sportschützenbund e.V.
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Neubau, Umbau, Erweiterung von Sportstätten
    • Generalsanierungen und Modernisierungsmaßnahmen
    • Nachweis des sportfachlichen Bedarfs
  • mögliche Ausschlusskriterien:
    • Teilsanierung von Bauteilen
    • laufender Bauunterhalt
    • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 10.000 Euro
  • Anbieter der Förderung: Bayerischer Sportschützenbund e.V.
  • Thema der Förderung: Sportstättenbau für Schützenvereine

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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