Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung „Gleitende Marktprämie Wasserkraft“ richtet sich an Bauvorhaben von Klein- und Grosswasserkraftwerken in der Schweiz. Antragsteller können beim Bundesamt für Energie eine gleitende Marktprämie beantragen, die als Zuschuss gewährt wird. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen Investitionsbeitrag zu beantragen. Antragsteller können später entscheiden, ob sie am System der gleitenden Marktprämie oder am Investitionsbeitrag teilnehmen möchten.
Die Gesuche müssen bis zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden, die alle zwei Jahre stattfinden. Die nächsten Stichtage sind der 30. Juni 2026, der 30. Juni 2028, der 30. Juni 2030, der 30. Juni 2032 und der 30. Juni 2034. Diese Fristen sind wichtig, um die Förderung rechtzeitig zu beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Wasserkraft, zu unterstützen.
Durch die gleitende Marktprämie sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Wasserkraftwerke verbessert werden. Dies trägt zur Förderung nachhaltiger Energiequellen und zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betreiber von Klein- und Grosswasserkraftwerken in der Schweiz, die ihre Bauvorhaben finanzieren möchten. Sie richtet sich an Unternehmen und Institutionen, die in erneuerbare Energien investieren wollen. Auch Projektentwickler können von dieser Förderung profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: Bis zu den Stichtagen (30. Juni 2026, 30. Juni 2028, 30. Juni 2030, 30. Juni 2032, 30. Juni 2034)
- Ansprechpunkt: Schweizer Bundesamt für Energie
- mögliche Kriterien für eine Förderung: Anspruchsberechtigte Bauvorhaben von Klein- und Grosswasserkraftwerken
- Anbieter der Förderung: Schweizer Bundesamt für Energie
- Thema der Förderung: Gleitende Marktprämie Wasserkraft
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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