Zuschuss

Schweizer Berghilfe - Bildung

Die Förderung soll Aus- und Weiterbildung im Berggebiet stärken und so Abwanderung entgegenwirken. Sie unterstützt Investitionen in Bildungsangebote, Kinderbetreuung sowie in die Qualifizierung von Mitarbeitenden. Damit sollen berufliche Perspektiven verbessert und die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen gefördert werden.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: berghilfe.ch Förderregion: Graubünden

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Aus- und Weiterbildung im Berggebiet stärken und so Abwanderung entgegenwirken. Sie unterstützt Investitionen in Bildungsangebote, Kinderbetreuung sowie in die Qualifizierung von Mitarbeitenden. Damit sollen berufliche Perspektiven verbessert und die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bildungsinstitutionen, Kindertagesstätten und Spielgruppen im Berggebiet, die in ihre Ausstattung oder Infrastruktur investieren möchten. Sie richtet sich außerdem an Unternehmen, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden investieren und damit ihre Zukunft sichern wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die regional verankert sind und das Bildungsangebot oder wichtige Fähigkeiten in der Region stärken.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unterstützt werden Investitionen von Bildungsinstitutionen, Kindertagesstätten, Spielgruppen und Unternehmen, zum Beispiel für Schulungsräume, IT-Infrastruktur oder betriebsnotwendige Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitenden. Das Gesuch muss online eingereicht werden und je nach Vorhaben sind Unterlagen wie Projektbeschrieb, Kosten- und Finanzierungsangaben sowie weitere Nachweise beizulegen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ausgeschlossen sind Bildungsangebote mit staatlichem Gesetzesauftrag, zum Beispiel Angebote öffentlicher Schulen. Ebenfalls keine Unterstützung erhalten Projekte von Unternehmen mit 50 oder mehr Vollzeitangestellten, Projekte mit staatlicher Trägerschaft, Vorhaben zur Finanzierung von Marketingaktivitäten wie Werbung oder Websites, die Erarbeitung von Konzepten, die Deckung laufender Betriebskosten sowie bereits realisierte Projekte. Bei Aus- und Weiterbildungen muss das Gesuch vom Unternehmen eingereicht werden und es muss nachvollziehbar begründet sein, warum die Maßnahme betriebsnotwendig ist und zur Sicherung oder Weiterentwicklung des Unternehmens beiträgt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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