Zuschuss

Schweizer Berghilfe - Gewerbe

Die Förderung soll zukunftsfähige Gewerbeprojekte im Berggebiet finanziell unterstützen. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region zu schaffen und gute Geschäftsideen umzusetzen. Die Projekte sollen zur wirtschaftlichen Stärkung des Berggebiets beitragen.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: berghilfe.ch Förderregion: Graubünden

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll zukunftsfähige Gewerbeprojekte im Berggebiet finanziell unterstützen. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region zu schaffen und gute Geschäftsideen umzusetzen. Die Projekte sollen zur wirtschaftlichen Stärkung des Berggebiets beitragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Gewerbetreibende mit Gewerbeprojekten im Berggebiet. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, die mindestens einer Person eine Existenzgrundlage ermöglichen, regional verankert sind und eine Marktlücke schliessen oder die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen aus dem Berggebiet steigern. Auch Dorfläden werden ausdrücklich als mögliche Zielgruppe genannt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen und Gewerbetreibende müssen ihr Gesuch online über die Plattform der Schweizer Berghilfe einreichen. Dafür werden unter anderem ein Projektbeschrieb oder Businessplan, Angaben zu den Projektkosten und zur Finanzierung sowie die Jahresrechnung benötigt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen für Projekte von Unternehmen mit 50 oder mehr Vollzeitangestellten. Ebenfalls nicht unterstützt werden reine Handelsbetriebe, wobei Dorfläden ausgenommen sind. Ausgeschlossen sind außerdem Projekte aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, ausser in der Holzwertschöpfungskette, sowie Handänderungen wie Firmen- oder Immobilienkäufe, ausser bei Dorfläden. Nicht gefördert werden auch Projekte, die Wohnraum schaffen, ausschliesslich Batteriespeicher oder Solaranlagen installieren, von der öffentlichen Hand umgesetzt werden oder Aufgaben der öffentlichen Hand ausführen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben zur Verbesserung des Freizeitangebots, zur Finanzierung von Marketingaktivitäten, zur Erarbeitung von Konzepten, zur Deckung laufender Betriebskosten sowie Projekte, die bereits realisiert wurden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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