Zuschuss

Schweizer Berghilfe - Tourismus

Die Förderung soll touristische Projekte im Berggebiet unterstützen, die Arbeitsplätze schaffen und die regionale Wertschöpfung stärken. Gefördert werden Vorhaben, die den naturnahen Tourismus fördern, Gäste zu längeren Aufenthalten motivieren und die Region mit einem typischen Thema stärken.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: berghilfe.ch Förderregion: Graubünden

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll touristische Projekte im Berggebiet unterstützen, die Arbeitsplätze schaffen und die regionale Wertschöpfung stärken. Gefördert werden Vorhaben, die den naturnahen Tourismus fördern, Gäste zu längeren Aufenthalten motivieren und die Region mit einem typischen Thema stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Trägerschaften und Unternehmen mit touristischen Projekten im Berggebiet Graubündens. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die mindestens einer Person eine Existenzgrundlage im Berggebiet ermöglichen und regional gut verankert sind.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur Finanzierung von touristischen Projekten. Das Gesuch muss online über die Plattform der Schweizer Berghilfe eingereicht werden, zusammen mit Unterlagen wie Projektbeschrieb oder Businessplan, Kostenübersicht, Finanzierungsplan und Jahresrechnung.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht unterstützt werden Projekte von Unternehmen mit 50 oder mehr Vollzeitangestellten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beherbergungsbetriebe mit 4- oder 5-Sterne-Klassifikation oder mit mehr als 50 Zimmern, Gruppenunterkünfte für Selbstversorger, Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie Berghütten im Eigentum einer national tätigen Organisation oder deren Sektionen. Keine Förderung gibt es für Projekte, die ihren Umsatz hauptsächlich mit Gästen des alpinen Wintersports machen, die das Sport- und Freizeitangebot verbessern sollen, zum Beispiel Hallenbäder, Kletterhallen oder Sportzentren, oder die Anlässe, Ausstellungen oder Festivals betreffen. Auch Projekte, die nur Batteriespeicher oder Solaranlagen installieren, Handänderungen wie Firmen- oder Immobilienkäufe betreffen, Marketingaktivitäten wie Werbung oder Websites finanzieren, der Erarbeitung von Konzepten dienen, laufende Betriebskosten decken sollen oder bereits realisiert wurden, sind ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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