Zuschuss

Schweizer Berghilfe - Wald und Holz

Die Förderung soll Projekte im Bereich Wald und Holz im Berggebiet mitfinanzieren. Unterstützt werden Vorhaben, die einheimisches Holz nutzen oder verarbeiten und dadurch Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in der Region schaffen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Nutzung der lokalen Ressource Holz im Berggebiet zu stärken.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: berghilfe.ch Förderregion: Graubünden

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Projekte im Bereich Wald und Holz im Berggebiet mitfinanzieren. Unterstützt werden Vorhaben, die einheimisches Holz nutzen oder verarbeiten und dadurch Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in der Region schaffen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Nutzung der lokalen Ressource Holz im Berggebiet zu stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Trägerschaften im Berggebiet, die Projekte zur Nutzung oder Verarbeitung von einheimischem Holz umsetzen wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die regional gut verankert sind, die regionale Wertschöpfungskette verbessern und mindestens einer Person eine Existenzgrundlage im Berggebiet ermöglichen. Sie eignet sich zum Beispiel für Projekte wie Forstseilbahnen, den Ausbau von Sägereien oder Maschinen für Schreinereien.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unterstützt wird die Finanzierung von Projekten im Bereich Wald und Holz, wenn diese unternehmerisch ausgerichtet sind und einheimisches Holz als Werk- oder Brennstoff nutzen. Das Gesuch wird online eingereicht, zusammen mit Unterlagen wie Projektbeschrieb oder Businessplan, Projektkosten, Finanzierung und Jahresrechnung.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht unterstützt werden Projekte von Unternehmen mit 50 oder mehr Vollzeitangestellten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Projekte, die ausschliesslich die Pflege des Schutzwaldes betreffen, Handänderungen wie Firmen- oder Immobilienkäufe, Projekte der öffentlichen Hand oder Projekte, die Aufgaben der öffentlichen Hand ausführen. Keine Förderung gibt es auch für laufende Betriebskosten sowie für Projekte, die bereits realisiert wurden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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