Zuschuss

Sensibilisierung von Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen (Unternehmensnachfolgerichtlinie)

Wenn Sie als Kammer oder berufsständische Vereinigung kleine oder mittlere Unternehmen für das Themenfeld Unternehmensnachfolge sensibilisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen, die kleine und mittlere Unternehmen frühzeitig auf eine Unternehmensnachfolge vorbereiten. Die Förderung hilft dabei, Inhaberinnen und Inhaber für das Thema Nachfolge zu sensibilisieren und wichtige Schritte rechtzeitig zu planen. Es geht auch darum, individuelle Handlungsfelder zu erkennen und eine Übergabe oder Übernahme besser vorzubereiten.

Gefördert werden Sensibilisierungsmaßnahmen für Unternehmen, damit die Beteiligten ihre Situation früh einschätzen können. Dazu gehören auch vertiefende Angebote wie ein Nachfolgecheck. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Anträge sollen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden. Für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist ein Gesamtkonzept zur Vorbereitung einer Unternehmensübergabe oder Unternehmensübernahme nötig.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kammern und berufsständische Vereinigungen, die kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zum Thema Unternehmensnachfolge informieren und begleiten wollen. Sie richtet sich besonders an Maßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber ab 55 Jahren, aber auch an Nachfolgeinteressierte und an alle Altersgruppen bei vertiefender Nachfolgeberatung. Sie ist passend, wenn eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die Übergabe oder Übernahme unterstützt werden soll.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie berufsständische Vereinigungen im Land Brandenburg
    • Ein Gesamtkonzept zur Vorbereitung einer Unternehmensübergabe oder Unternehmensübernahme muss eingereicht werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • Thema der Förderung
    • Sensibilisierung für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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