Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union hilft bei großen Naturkatastrophen und bei schweren Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Er unterstützt Sofortmaßnahmen, wenn schnelle Hilfe nötig ist. Die Förderung ist ein Zuschuss. Sie kann zum Beispiel für den Wiederaufbau von zerstörter Infrastruktur, für Notunterkünfte, für Hilfsdienste und für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung genutzt werden. Auch die Reinigung betroffener Gebiete und der Schutz von Kulturerbe können gefördert werden. Die Hilfe ist nur für den kurzfristigen Bedarf gedacht. Der spätere Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft gehört nicht dazu.
Ein Antrag muss von den zuständigen nationalen Behörden gestellt werden. Die Europäische Kommission prüft den Antrag und schlägt die Hilfe vor. Danach müssen das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Die Höhe der Hilfe hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Für jede Katastrophe gibt es nur einen einmaligen Finanzbeitrag.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Staaten, die von einer großen Naturkatastrophe oder einer schweren Gesundheitsnotlage betroffen sind. Sie richtet sich auch an Regionen und öffentliche Stellen, die schnelle Hilfe für den Wiederaufbau und für Sofortmaßnahmen brauchen. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn Schäden sehr groß sind und rasches Handeln nötig ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- spätestens innerhalb von 12 Wochen nach Auftreten der ersten Schäden
- Ansprechpunkt
- Europäische Kommission
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- direkter Schaden von über 3 Milliarden Euro zu Preisen von 2011 oder von mehr als 0,6 Prozent des Bruttonationaleinkommens bei einer Naturkatastrophe größeren Ausmaßes
- direkter Schaden von mehr als 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts einer Region bei einer regionalen Naturkatastrophe
- direkter Schaden von mehr als 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für EU-Gebiete in äußerster Randlage
- finanzielle Belastung von über 1,5 Milliarden Euro zu Preisen von 2011 oder mehr als 0,3 Prozent des Bruttonationaleinkommens bei einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- mögliche Ausschlusskriterien
- längerfristiger Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft
- Anbieter der Förderung
- Europäische Kommission
- Thema der Förderung
- Sofortmaßnahmen bei Naturkatastrophen und Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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