Zuschuss, Darlehen

Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen

Wenn Sie in bestimmten Fördergebieten neue preisgünstige Mietwohnungen bauen oder bauen lassen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Neubau von günstigen Mietwohnungen in Hessen. Sie richtet sich an Bauvorhaben in bestimmten Fördergebieten und gilt für Wohnungen, die dauerhaft vermietet werden sollen. Es gibt dafür ein Darlehen und zusätzlich einen Finanzierungszuschuss. Auch der Ersterwerb von neu gebauten, zur Vermietung bestimmten Wohnungen kann gefördert werden.

Die Höhe der Förderung hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel die örtlichen Bodenpreise, die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung und bestimmte bauliche Merkmale. Für rollstuhlgerechte Wohnungen, Gemeinschaftsräume und Aufzüge sind zusätzliche Beträge möglich. Wenn ein Bauvorhaben den Effizienzhausstandard 40 erreicht, kann der Finanzierungszuschuss erhöht werden.

Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen. Zuerst wird das Bauprojekt zu festgelegten Terminen angemeldet. Danach wird der eigentliche Antrag gestellt und von der zuständigen Stelle weitergeleitet. Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen zusammen beantragt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bauherrinnen und Bauherren, die neue Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen schaffen wollen. Sie passt besonders für Projekte, bei denen dauerhaft vermietet werden soll. Auch natürliche und juristische Personen können einen Antrag stellen, wenn sie das Bauvorhaben selbst durchführen oder durchführen lassen. Wichtig ist, dass die geplanten Wohnungen die Vorgaben zu Größe, Bindung und Mindestanzahl erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • jährlich festgelegte Termine für die Anmeldung des Bauprojekts
  • Ansprechpunkt
    • zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum
    • geeignetes Baugrundstück
    • Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten
    • mindestens 4 Wohneinheiten im Gebäude
    • Einhaltung der Mietpreis- und Belegungsbindungen
    • vollständige Wohnungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine vollständigen Wohnungen
    • weniger als 4 Wohneinheiten im Gebäude
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Thema der Förderung
    • Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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