Zuschuss

Soziale Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungsrechten

Wenn Sie Belegungsrechte an Wohnungen in Hessen erwerben wollen, um so bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Hessen den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen. So soll bezahlbarer Wohnraum für Menschen geschaffen werden, die auf dem freien Wohnungsmarkt schwer eine passende Wohnung finden. Es gibt dafür einen Zuschuss.

Gefördert wird der Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die frei sind und keiner Bindung unterliegen. Auch der Erwerb von Belegungsrechten nach dem Auslaufen bestehender Bindungen kann gefördert werden. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Der Antrag läuft in mehreren Schritten. Zuerst wird er bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle gestellt. Danach wird er weitergeleitet, wenn das Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen in Hessen. Sie richtet sich an Personen und Organisationen, die Belegungsrechte erwerben wollen, um Wohnungen für den sozialen Mietwohnungsbau bereitzustellen. Wichtig ist, dass die Wohnungen in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter von Mietwohnungen in Hessen
    • Belegungsrechte an Bestandswohnungen für die Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus
    • Wohnungen müssen zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet sein
    • Mindestanforderungen an die Ausstattung: Zentral- oder Etagenheizung, Toilette, Bad oder Dusche und unmöblierte Küche
    • Antrag soll sich auf mindestens 4 Wohnungen erstrecken
    • bestimmte Wohnflächen je nach Personenzahl
    • Mietpreis- und Belegungsbindungen müssen beachtet werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Wohnungen dürfen nicht bereits gebunden sein, wenn Belegungsrechte an frei verfügbaren Wohnungen erworben werden sollen
    • Förderantrag für weniger als 4 Wohnungen
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Thema der Förderung
    • Soziale Wohnraumförderung
    • Erwerb von Belegungsrechten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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