Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Bayern kann für Kredite eine Staatsbürgschaft übernehmen. Das gilt für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn sie für eine Rettung oder Umstrukturierung keinen ausreichenden Kredit mit normalen Sicherheiten bekommen. Die Bürgschaft hilft also dabei, eine Finanzierung trotzdem möglich zu machen.
Die Förderung ist als Ausfallbürgschaft gedacht. Sie kann für Vorhaben in der gewerblichen Wirtschaft genutzt werden, wenn diese in Bayern durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Formen, zum Beispiel Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften und vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften.
Die Bürgschaftsquote wird im Einzelfall festgelegt. Bei Beträgen über 5 Millionen Euro ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung nötig. Den Antrag stellt man über die Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige freier Berufe mit Sitz in Bayern, die als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten. Sie passt vor allem dann, wenn eine Rettung oder Umstrukturierung geplant ist und dafür ein Kredit gebraucht wird. Wichtig ist auch, dass keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten vorhanden sind. Das Vorhaben muss außerdem für Bayern von wirtschaftlichem, sozialem, agrarischem oder kulturellem Interesse sein.
Kerndaten
- Ansprechpunkt
- LfA Förderbank Bayern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige freier Berufe mit Sitz in Bayern
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien
- keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten für den Kredit
- Vorhaben muss für Bayern von volkswirtschaftlichem, sozialpolitischem, agrarpolitischem oder kulturpolitischem Interesse sein
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- fristgerechte Verzinsung und Tilgung des Kredits muss gesichert sein
- angemessene Eigenmittel sollen eingebracht werden
- mögliche Ausschlusskriterien
- nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite ist nicht möglich
- Förderung nur, wenn das Unternehmen nicht für die anderen Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft infrage kommt
- Anbieter der Förderung
- Freistaat Bayern
- Thema der Förderung
- Bürgschaft für Kredite zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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