Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Saarland fördert Maßnahmen, mit denen Städte und Gemeinden als Orte zum Wohnen und Arbeiten gestärkt werden. Ziel ist es, städtebauliche Missstände dauerhaft zu beseitigen und die Entwicklung von Quartieren und Ortskernen zu verbessern. Die Förderung kann für verschiedene Schritte einer Stadtentwicklungsmaßnahme genutzt werden, zum Beispiel für Vorbereitung, Bau, Ordnungsmaßnahmen und Finanzierung. Auch Maßnahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung können unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Gefördert werden unter anderem Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie Neubau oder Ersatzbau von Wohnungen. Auch die Verlagerung oder Änderung von Betrieben, Bodenordnung, Grunderwerb, Umzug von Bewohnern und Betrieben sowie die Freilegung von Grundstücken können dazugehören. Außerdem können Kosten für Beauftragte und für den Abschluss der Maßnahme gefördert werden. Die Förderung läuft seit 2020 in Programmen wie „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für Gemeinden im Saarland sinnvoll, die größere städtebauliche Vorhaben planen. Sie passt besonders, wenn ein Gebiet als Gesamtmaßnahme entwickelt werden soll und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegt. Auch Vorhaben mit Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde können davon profitieren. Wichtig ist, dass die Maßnahme gut vorbereitet ist und noch nicht vor der Bewilligung begonnen wurde.
Kerndaten
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Gemeinden des Saarlands.
- Das Vorhaben ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme im Sinne des Baugesetzbuchs.
- Die Gesamtmaßnahme ist in ein Förderprogramm aufgenommen.
- Es liegt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vor.
- Das Fördergebiet ist förmlich festgelegt.
- Die Maßnahme hat Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde, liegt im öffentlichen Interesse und ist ausreichend vorbereitet.
- Die Einzelmaßnahme beginnt nicht vor der Bewilligung.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Die Einzelmaßnahme darf nicht vor der Bewilligung beginnen.
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
- Thema der Förderung
- Städtebau und Stadterneuerung
- Nachhaltige Stadtentwicklung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.