Zuschuss

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung

Wenn Sie eine grüne Infrastruktur in Wohngebieten, Maßnahmen zur Lärmminderung oder Schutzmaßnahmen vor Radon planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben in Sachsen, die Städte und Gemeinden grüner machen, Lärm verringern oder vor Radon schützen. Es gibt Geld als Zuschuss für bestimmte Maßnahmen und Konzepte. Dazu gehören zum Beispiel Grünflächen, Dach- und Fassadenbegrünung, Lärmschutz an stark belasteten Straßen und Schutzmaßnahmen gegen Radon in Gebäuden. Die Förderung kommt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme online gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, kommunale Unternehmen und je nach Vorhaben auch für gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften und kleine und mittlere Unternehmen. Sie passt besonders zu Vorhaben in Sachsen, die die Umwelt verbessern, Lärm mindern oder Radon in Gebäuden reduzieren. Wichtig ist, dass die geplante Maßnahme die jeweiligen Bedingungen erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahme in Sachsen
    • je nach Vorhaben bestimmte Eigentums- oder Einverständnisnachweise
    • bei Stadtgrün: Umsetzung in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
    • bei Lärmschutz: aktueller Lärmaktionsplan und Nachweis hoher Lärmbelastung
    • bei Radon: Bestandsgebäude vor dem 31.12.2018 und Nachweis erhöhter Radonbelastung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Stadtgrünmaßnahmen nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb eines Waldes
    • Dach- und Fassadenbegrünung nur an Gebäuden, die vor dem 31.12.2018 errichtet wurden
    • bei Dachbegrünung Mindestfläche von 50 Quadratmetern
    • Lärmminderungsmaßnahmen nur bei tatsächlicher Lärmbetroffenheit an hochbelasteten Straßenverkehrswegen
    • Radonmaßnahmen nur bei Vorhaben mit fachlich qualifizierter Planung und Umsetzung
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • grüne Infrastruktur
    • Lärmminderung
    • Radonschutz

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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