Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen in Österreich bei gestiegenen Stromkosten entlasten, die durch indirekte CO2-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel entstehen. Sie soll helfen, Produktionsverlagerungen und die Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland zu vermeiden. Gefördert werden die indirekten CO2-Kosten der Kalenderjahre 2025 und 2026.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen sinnvoll, die Produkte in förderfähigen Sektoren oder Teilsektoren nach Anhang I des Standortabsicherungsgesetzes 2025 herstellen. Voraussetzung ist, dass ihre Anlage einen Stromverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr hat. Sie richtet sich besonders an energieintensive Unternehmen mit hohem Stromverbrauch.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen können für jedes betroffene Kalenderjahr einen einmaligen Zuschuss für indirekte CO2-Kosten erhalten, und zwar in Höhe von maximal 75 % der Bemessungsgrundlage beziehungsweise der indirekten CO2-Kosten. Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche; bei sehr vielen Anträgen werden die verfügbaren Mittel anteilig verteilt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragsstellung ist vom 13. April 2026 bis zum 30. September 2026 möglich. Der Antrag muss innerhalb dieser Einreichfrist über den aws Fördermanager gestellt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Anträge, die nach dem Ende der Einreichfrist eingereicht werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, die keinem im Anhang I des Standortabsicherungsgesetzes 2025 genannten Sektor oder Teilsektor zugeordnet werden können. Auch Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 1 GWh pro Jahr in der betreffenden Anlage sind nicht förderfähig.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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