Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte von Start-ups in der Schweiz unterstützen, damit neue Produkte oder Dienstleistungen schneller erstmals auf den Markt kommen. Gefördert werden Projekte mit bedeutendem Innovationspotenzial, die auf anwendungsorientierter Forschung beruhen. Die Förderung soll den Übergang von Prototypen oder Validierung zur ersten Markteinführung erleichtern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Start-ups sinnvoll, die noch vor dem Markteintritt stehen und ein skalierbares Geschäftsmodell mit Wachstumspotenzial haben. Das Unternehmen muss seinen Sitz in der Schweiz haben, eine Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer besitzen und jung sein. Besonders passend ist die Förderung für Start-ups, die für ihr Innovationsprojekt finanzielle Unterstützung brauchen und eine rasche Umsetzung am Markt glaubhaft zeigen können.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Innosuisse unterstützt direkt das Start-up und übernimmt maximal 70 Prozent der direkten Projektkosten, während das Unternehmen mindestens 30 Prozent als Eigenleistung selbst tragen muss. Forschungspartner sind nicht nötig und werden bei dieser Förderung nicht als direkte Empfänger unterstützt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Projekte können fortlaufend eingereicht werden, es gibt keine Ausschreibungen. Das Gesuch soll mindestens acht Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates eingereicht werden; der gesamte Gesuchsprozess dauert in der Regel rund 16 Wochen. Nach einer Einladung zum Pitch informiert Innosuisse innerhalb von zwei Wochen, nach dem Sitzungstermin folgt der Entscheid innerhalb von acht Wochen. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erhoben werden. Der wissenschaftliche Schlussbericht und die finanziellen Berichte müssen spätestens einen Monat nach Projektabschluss eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Unternehmen, die bereits am Markt mit fertig entwickelten Produkten in Serienreife oder mit entsprechenden Dienstleistungen tätig sind, sofern dies das eigentliche Geschäftsmodell betrifft. Ausgeschlossen sind auch nicht kommerziell tätige Vereine, nicht kommerziell tätige Stiftungen und Einheiten der öffentlichen Verwaltung. Ein Gesuch kann zudem scheitern, wenn das Start-up älter als fünf Jahre ist, zu viele Vollzeitstellen hat, nicht genügend Mittel für die Eigenleistung nachweisen kann, bereits eine laufende Förderung für dasselbe Projekt erhält, auf der Sanktionsliste des SECO steht oder wenn ein offensichtlicher Konflikt mit bestehenden Patenten den Markteintritt verhindern würde. Auch unvollständige oder qualitativ ungenügende Gesuche sowie nicht behobene Schwachstellen nach einer früheren Ablehnung können zur Ablehnung führen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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