Zuschuss

Stationäre Hospize; Beantragung einer Investitionskostenförderung

Zweck Der Freistaat Bayern hat ein erhebliches Interesse an einer qualitativ hochstehenden hospizlichen und palliativen Versorgung der Bevölkerung in Bayern. Durch den Aufbau einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung mit stationären Hospizplätzen soll sichergestellt werden, dass schwerstkranke und sterbende Menschen mit einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren und lebenslimitierenden Erkrankung, bei der eine (stationäre) Krankenhausbehandlung nicht notwendig, eine ambulante Behandl

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau und die Ausstattung von stationären Hospizen. Ziel ist eine gute hospizliche und palliative Versorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen. Gefördert werden Investitionskosten für die Errichtung und Ausstattung, zum Beispiel für Planung, Bau und Innenausstattung. Ein Zuschuss ist möglich, aber es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Die Förderung wird nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Zuständig ist zunächst das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Nach der Prüfung wird das Verfahren an die zuständige Bezirksregierung weitergegeben.

Wichtig ist: Das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Außerdem muss die spätere Wirtschaftlichkeit des Hospizes gesichert sein. Dafür braucht es unter anderem eine schriftliche Aussicht auf einen Versorgungsvertrag und eine genaue Kosten- und Finanzierungsplanung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger oder Betreiber von stationären Hospizen in Bayern. Sie passt für Vorhaben, bei denen ein neues Hospiz gebaut, umgebaut oder ausgestattet werden soll. Wichtig ist, dass ein Versorgungsvertrag mit der zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen- und Pflegeverbände in Aussicht gestellt oder bereits abgeschlossen wurde. Sie richtet sich nicht an stationäre Pflegeeinrichtungen als Teil einer solchen Einrichtung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Frist angegeben.
  • Ansprechpunkt
    • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Der Träger oder Betreiber muss einen Versorgungsvertrag in Aussicht gestellt bekommen haben oder bereits haben.
    • Die Wirtschaftlichkeit des künftigen Betriebs muss dauerhaft gesichert sein.
    • Die Gesamtkosten müssen nach DIN 276 aufgeschlüsselt und von einem Architekturbüro kalkuliert sein.
    • Ein Finanzierungsplan muss vorliegen.
    • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bereits begonnene Bau- oder Umbaumaßnahmen werden nicht gefördert.
    • Ein stationäres Hospiz kann nicht Bestandteil einer stationären Pflegeeinrichtung sein.
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Bayern
    • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
  • Thema der Förderung
    • Investitionskostenförderung für stationäre Hospize

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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